Datenschutz

Datenschutzordnung der KG Klotzgrumbeer 1909 e.V als Anlage zur Satzung

Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU weiten Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet. Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO).
Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO).
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print – und Online-Medien (Vereinshomepage, Sozial Media Plattform des Vereins) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.

Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
Vor -und Nachname
Geschlecht
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
Geburtsdatum
Bankverbindung

Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.

Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu Vereins -bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.

Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht. Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung
Als Mitglied der Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalvereine, Großer Rat und des BDK ist der Verein verpflichtet, seine aktiven Mitglieder an den übergeordneten Verband zu melden.

Die Datenweitergabe an den Verband, einem Dachverband im Verhältnis zum Verein, stellt eine Datenübermittlung i. S. d. §3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar. Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard des Verbandes. Dies sind insbesondere bei aktiven Mitglieder folgende Daten:
Vor -und Nachname
Anschrift
Geburtsdatum
Geschlecht
Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen des Verbandes)
Qualifikationen
Datum Beitritt zur aktiven Mitgliedschaft

Mitwirkung in den Gruppierungen des Vereins Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung (Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder, Funktionsträger), werden die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.

Fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder werden nur statistisch, also ohne namentliche Meldung übermittelt. Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den übergeordneten Verband, dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen; eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des Vereins.

Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren. Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände. Als Mitglied des Verband Vereinigung, Großer Rat und Verbandes BDK e.V. kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an die Verbände übermitteln:

Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung der Verbände oder weiterer Dachorganisationen:
Vor -und Nachname
Anschrift
Geburtsdatum
Ehrungshistorie

Anmeldung zu Lehrgängen der Verbände oder weiterer Dachorganisationen:
Vor -und Nachname
Anschrift
Geburtsdatum
E-Mail
Telefon.

Anmeldung zu Fachtagungen und Veranstaltungen der Verbände oder weiterer Dachorganisationen:
Vor -und Nachname
Anschrift
Geburtsdatum
E-Mail
Telefon